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Die Universität Kassel ist eine dynamische Universität mit rund 22.000 Studierenden. Sie hat ein außergewöhnlich breites Profil mit den Kompetenzfeldern Natur, Technik, Kultur und Gesellschaft.

Im Fachbereich Geistes- und Kulturwissenschaften, Institut für Germanistik, ist baldmöglichst die folgende Stelle zu besetzen:

W2-Qualifikationsprofessur mit Entwicklungszusage (nach W2) (m/w/d) Förderschwerpunkt Lernen mit Schwerpunkt Sprachliche Grundbildung

Bewerbungsfrist:

14.06.2024

Einstellungsbeginn:

baldmöglichst

Kennziffer: 37289

gemäß § 70 Abs. 3 des Hessischen Hochschulgesetzes (HessHG) zunächst befristet für die Dauer von sechs Jahren. Nach positiver Tenure-Evaluation erfolgt die dauerhafte Übertragung einer W 2-Professur (Qualifikationsprofessur mit Entwicklungszusage nach § 70 Abs. 3 HessHG).


Die Professur ist eine von fünf Professuren des neu einzurichtenden Studiengangs „Lehramt für Förderpädagogik mit Schwerpunkt Inklusion“ und vertritt den Förderschwerpunkt Lernen mit Schwerpunkt Sprachliche Grundbildung in Forschung und Lehre.

Voraussetzung sind durch Publikationen nachzuweisende einschlägige Forschungsaktivitäten in mindestens einem der beiden folgenden Forschungsbereiche: 1. Sonder- bzw. Förderpädagogik (vorzugsweise Förderschwerpunkt Lernen), 2. sprachliche Grundbildung (vorzugsweise Fachdidaktik Deutsch bzw. inklusiver Deutschunterricht). Von Vorteil sind außerdem durch Publikationen, Praxiserfahrung oder Projekte nachgewiesene Kenntnisse beider Forschungsbereiche. Darüber hinaus werden Erfahrungen in der Hochschullehre erwartet.


Aufgaben:

Neben der Verantwortung für das Modul „Diagnostik und Fördern sprachlicher Basiskompetenzen bei unterschiedlichen Lernausgangslagen“ ist die Professur – in enger Kooperation mit der Professur im Förderschwerpunkt Lernen mit dem Schwerpunkt mathematische Grundbildung – insbesondere verantwortlich für Module zu den Themen Einführung in den Förderschwerpunkt Lernen sowie Diagnostik, Förderung und Beratung im Kontext der Lernentwicklung. Das Fachgebiet der Professur wirkt außerdem an den Schulpraxisphasen der Förder- und Inklusionspädagogik mit.

Eine enge Zusammenarbeit mit den weiteren vier Professuren des neuen Studiengangs, mit dem bildungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Kernstudium sowie der förderdiagnostischen Werkstatt am Institut für Erziehungswissenschaft wird ebenso erwartet wie die Mitwirkung an der phasenübergreifenden Kooperation in der Lehrer:innenbildung.

Zu den Dienstaufgaben gehören neben Lehre (zunächst 4 SWS; nach positiver Evaluation 8 SWS) und Forschung die Förderung von Wissenschaftler:innen in Qualifikationsphasen sowie die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung.


Voraussetzungen:

Einstellungsvoraussetzungen sind neben einer sehr guten Promotion und universitärer Lehrerfahrung weitere einschlägige wissenschaftliche Leistungen, insbesondere Publikationen. Wünschenswert sind zudem Erfahrungen bei der Einwerbung von Drittmitteln.

Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen und Leistungsanforderungen gemäß §§ 67, 68 und 70, Abs. 3 HessHG.

Gemäß § 70 Abs. 3 Satz 3 HessHG soll die Dauer der wissenschaftlichen Tätigkeit i.d.R. a.) während und nach der Promotion neun Jahre oder b.) nach der Promotion vier Jahre nicht übersteigen. Folgende Zeiten bleiben bei der Berechnung der Fristen unberücksichtigt: Mutterschutz und tatsächlich in Anspruch genommene Elternzeiten (in Vollzeit bzw. bei Teilzeit anteilig) und Zeiten nicht-wissenschaftlicher Beschäftigung. Weitere Zeiten der Kinderbetreuung oder von Auslandsaufenthalten können nach einer Einzelfallprüfung ggf. zu einer Verlängerung des o. g. Zeitraumes um max. zwei Jahre führen.

Nach § 68 Abs. 4 HessHG soll auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung schulpädagogischer, fachdidaktischer oder erziehungswissenschaftlicher Aufgaben in der Lehrer:innenbildung vorsieht, nur berufen werden, wer nach der Ausbildung eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Falls keine Tätigkeit als Lehrer:in an Schulen erfolgte, ist darzustellen, in welcher Form eine Auseinandersetzung mit der Schulpraxis stattgefunden hat (schulbezogene Forschungsprojekte, Betreuung von Schulpraktika o. Ä.).


Bewerbungsunterlagen:

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen ein:

• Lebenslauf

• Zeugnissen (Urkunden in Kopie)

• Qualifikationsschrift (Dissertation)

• Liste der wissenschaftlichen Arbeiten und Publikationen

• drei zusätzlichen ausgewählten Publikationen, davon mind. eine in Alleinautorschaft oder als Erstautor/in

• Verzeichnis der Lehrveranstaltungen

• Lehr- und Forschungskonzept (ca. 5 Seiten): Das Konzept muss erkennen lassen, wie sowohl der sonder- und förderpädagogische Bereich als auch der Bereich sprachliche Grundbildung perspektivisch abgedeckt werden und die (Weiter-)Entwicklung der hierfür erforderlichen Expertise während der Qualifikationsphase erfolgen soll. Für das Konzept kann die aktuelle Studienordnung des neuen Studiengangs bei Frau Prof. Dr. Langlotz erbeten werden.


Für Rückfragen steht Prof. Dr. Miriam Langlotz, Tel.: 0561-804-3311, E-Mail: m.langlotz(at)uni-kassel.de, zur Verfügung.


Weitere Stellen finden Sie unter stellen.uni-kassel.de

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen unter der Angabe der Kennziffer im Betreff über das Online-Formular. Weitere Informationen hierzu haben wir in unseren FAQ für Sie zusammengestellt

In Ausnahmefällen nehmen wir Ihre Bewerbungsunterlagen unter Nennung der Kennziffer auch in Papierform bzw. über das E-Mail-Postfach bewerbungen(at)uni-kassel.de entgegen.

Bitte reichen Sie bei postalischen Bewerbungen Ihre Unterlagen nur in Kopie (keine Mappen) ein, da diese nicht zurückgesandt werden können. Alle Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen, daher werden wir mit Ihren persönlichen Daten sorgfältig umgehen. Wenn Sie uns Ihre Daten geben, gestatten Sie uns damit die Speicherung und Nutzung im Sinne des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes. Hiergegen können Sie jederzeit Widerspruch einlegen. Ihre personenbezogenen Daten werden dann gelöscht.

Informationen nach Artikel 13 DS-GVO zur Erhebung personenbezogener Daten finden Sie unter:
www.uni-kassel.de/go/ausschreibung-datenschutz

Hinweise und FAQ zur Bewerbung auf ein Stellenangebot:
https://www.uni-kassel.de/uni/universitaet/stellenangebote/hinweise-und-faq-zur-bewerbung-auf-ein-stellenangebot

Die Universität Kassel ist in hohem Maße an der beruflichen Zufriedenheit ihrer Bediensteten interessiert. Sie ist ausgezeichnet als familiengerechte Hochschule und im Sinne der Chancengleichheit bestrebt, allen die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und bestehenden Nachteilen entgegenzuwirken. Sie fördert den Family Welcome Service und bei wissenschaftlich und akademisch zu besetzenden Stellen auch den Dual Career Service. Es gehört zu den strategischen Zielen der Universität Kassel, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre deutlich zu steigern. Bewerbungen von Frauen sind deshalb besonders erwünscht. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber:innen erhalten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung den Vorzug. Vollzeitstellen sind (außer bei der Besetzung von Beamtenstellen) grundsätzlich teilbar.


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